Aufgenommen, gefördert und begleitet werden Jugendliche und junge Erwachsene auf der Grundlage des Rechtes junger Menschen auf Förderung, Entwicklung und Erziehung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
nach § 1 SGB VIII.
Jugendliche, die aus anderen Angeboten kommen und die die alters- und entwicklungsmäßigen Voraussetzung erfüllen, können von uns im eigenen Wohnraum verselbstständig
werden. Hier steht der Leitgedanke „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Vordergrund, d.h. der Betreuer nimmt dem Jugendlichen in der Regel keine Aufgaben ab, sondern motiviert, unterstützt und begleitet ihn
bei der Entwicklung von Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten.
Durch den Verein „Jugend Tugend“ stehen Trainer mit einer großen Vielfalt an Sprachen zu Verfügung und es kann an offenen Sportangeboten in Hamburg und Lüneburg
teilgenommen werden. Zudem besteht durch mehrere Kooperationen die Chance an Bewerbungstrainings teilzunehmen. Zu unserem Selbstverständnis gehören nicht nur gute Konzepte und eine hohe
Professionalität in der Arbeit, sondern auch Partnerschaft zu allen am Prozess Beteiligten. Dabei steht der Hilfebedürftige immer im Zentrum unserer Arbeit.
Wir verstehen uns als zuverlässigen, innovativen und qualitätsorientierten Träger der Kinder- und Jugendhilfe, dessen Mitarbeiter/innen sich beherzt für die Belange
der Ihnen anvertrauten jungen Menschen in zum Teil schwierigen Lebenssituationen einsetzen.
Als Dienstleister und Kooperationspartner für unterschiedliche Jugendämter werden die geleisteten Betreuungsaufgaben über Pflegesätze und Fachleistungsstunden
sichergestellt.
Ausgehend von den Rechtsgrundlagen der Hilfe zur Erziehung nach den § 27, 35a und 41 bietet der Verein „Jugend Tugend“ ein differenziertes Betreuungsangebot nach den §§ 30 und 35 SGB VIII an.
Ansprechpartner: Daniel Böhm