Straßensozialarbeit, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Berufsorientierung
 Straßensozialarbeit, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Berufsorientierung

 

Jugend Tugend e.V. - Fair Play

Antigewalttraining und Gewaltprävention für Jugendliche (auch für Flüchtlinge)

 

 

Gesellschaftlicher Hintergrund:

Die Brutalität jugendlicher Gewalttäter nimmt zu. Eltern, Lehrer, Jugendrichter werden bedroht und fühlen sich hilflos. Warnschussarreste werden diskutiert. Die Jugendlichen stumpfen ab.

 

Sind wirklich neue und härtere Gesetze notwendig? Oder wie kann Jugendlichen geholfen werden? Wie sieht die Realität aus? Muss Arrest sein oder ist eine Haftstrafe eher sogar kontraproduktiv? Wie kann resozialisiert werden, so dass Haft vermieden werden kann?

 

Im Gegensatz zur Bundesregierung plädieren viele renommierte Experten des Jugendstrafrechts für einen anderen Umgang mit jugendlichen Straftätern. Jugendkriminalität fordert Lösungsansätze, die sich nicht nur auf Sanktionen stützen. Sicher, Delinquenten, die einerseits nicht nur mehrfach massiv gegen das Strafrecht, sondern andererseits vielleicht auch gegen grundlegende moralische Werte verstoßen haben, müssen bestraft werden. Es müssen vor allem aber auch Ursachen und Gründe für die Gewalttaten gefunden werden. Gering qualifizierte Jugendliche leiden oftmals unter einer hohen Perspektivlosigkeit, auch ihr soziales Umfeld bietet meistens keinen sicheren Halt. Talente und Fähigkeiten werden oft nicht erkannt und gefördert. Hier greifen eher Maßnahmen der Resozialisierung und nicht Arreststrafen.

 

Das ist das Arbeitsfeld von JuTu – Jugend Tugend e.V.

Fair Play Antigewalt Training ein Programm für junge Menschen

 

Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff KJHG –

Gruppenangebote Anti-Gewalt-Training.

Das von uns durchgeführte Anti-Gewalt-Training (AGT) ist ein klar strukturierter Gruppenprozess, innerhalb dessen männlichen oder weiblichen Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren, Schulverweigerer, sowie alleingelassene, aggressive,gewaltbereite so wie gewalttätige Jugendliche und junge Erwachsene, in Ausnahmefällen auch ältere oder jüngere,

welche mehrfach durch Gewalttaten auffällig geworden sind, die Möglichkeit geboten wird, ihre Aggressivität und Gewaltbereitschaft zu vermindern und konstruktive, gewaltfreie Konfliktlösungstrategien zu erlernen und zu entwickeln.

 

 

Ziele des Anti-Gewalttrainings sind

 

Verhinderung weiterer Opfer

Abbau von Aggressionen und gewalttätigem Verhalten

Reden zu lernen anstatt zu schlagen

Aufgabe von Rechtfertigungsstrategien für Gewalt

Entwicklung von Opferempathie

Erkennen der Wut und Aggressionsauslöser

Freizeit, Beruf und Beziehungen

 

 

Zielgruppe

 

Zielgruppe des AGTs sind männliche oder weibliche Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren, deren gewalttätiges Verhalten häufig bereits mehrfach zu gerichtlichen Verurteilungen wegen Köperverletzung o.Ä. (siehe § 10 JGG, § 17 JGG in Verb. § 21 oder § 57 JGG) geführt hat. Da Täter in der Regel ihre Taten rechtfertigen, sich als „Opfer“ von Provokationen darstellen und in ihrem sozialen Kontext zunächst die Erfahrung gemacht haben, sich mit gewalttätigem Verhalten Vorteile verschaffen zu können, haben sie zumeist keine primäre, also von ihnen selbst ausgehende, Motivation, ihr Verhalten zu überdenken oder zu verändern. Dementsprechend wird das AGT in einem Zwangskontext als sekundäre, von außen vorgegebene Motivation durchgeführt. Im Zusammenhang mit einer möglichen Straffaussetzung nach § 57 JGG macht das Gericht den Tätern die Teilnahme an einem AGT zur Auflage. Dieser Zwangskontext ist in den meisten Fällen notwendig, um die Voraussetzung der verlässlichen und regelmäßigen Teilnahme der jugendlichen Straftäter zu schaffen und eine konstruktive Arbeit an den o.g. Verhaltensänderungen zu gewährleisten.

 

 

Auswahl der Teilnehmer

 

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch die Trainer in Vorgesprächen mit den Schulen, Jugendgerichtshilfe, dem Jugendamt, eventuell beteiligten Psychologen, durch Prüfung des vorhandenen Aktenmaterials und durch vorgeschaltete Einzelgespräche mit den potenziellen Klienten.

 

 

Ausschlusskriterien

 

Für die Auswahl sind bestimmte Kriterien, die eine Teilnahme am AGT ausschließen, zu beachten. Nicht geeignet für das Training sind:

akut Drogen- und/oder Alkoholabhängige

psychisch kranke und/oder suizidgefährdete Personen

Sexualstraftäter

Personen, die voraussichtlich intellektuell oder sprachlich nicht, der auf einer lerntheoretisch-kognitiven Grundlage beruhenden Maßnahme, folgen können.

 

 

Gruppengröße

 

Das Anti-Gewalt-Training wird ab einer Gruppengröße von mindestens vier und bis maximal zehn Teilnehmern durchgeführt. Das Training erfolgt in jeweils wöchentlichen Gruppensitzungen im Umfang von 3,5 Zeitstunden und umfasst insgesamt 15 Termine also insgesamt 52,5 Stunden. Hinzu kommen o.g. Vorgespräche mit den Teilnehmern. Darüber hinaus stehen die Trainer den Teilnehmern bei akutem Bedarf in eventuellen Krisensituationen telefonisch zu Verfügung. Nach Ende des Trainings werden auf freiwilliger Basis monatliche Folgetreffen angeboten.

 

 

Regeln der Teilnahme

 

Die Teilnehmer sind verpflichtet, an jedem Gruppentermin teilzunehmen. Maximal ein zweimaliges Fehlen wegen Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes kann toleriert werden. Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmer, jeweils pünktlich und nüchtern zu den Terminen zu erscheinen, sich an die Gruppenregeln zu halten und an den vorgegebenen pädagogischen Übungen und Prozessen teilzunehmen.

Sollten diese Kriterien seitens eines Teilnehmers nicht eingehalten werden, so wird er von der weiteren Teilnahme am Training ausgeschlossen.

Eine entsprechende Rückmeldung ergeht an die Ämter sowie Jugendgerichtshilfe bzw. das Gericht, dass der Teilnehmer die auferlegte Maßnahme nicht wie vorgegeben durchgeführt hat.

 

Bei vollständiger und konstruktiver Absolvierung des Trainings erhalten die Jugendlichen eine Teilnahmebescheinigung der Teilnahme zur Vorlage bei den Schulen, Ämtern oder Gerichten. Die Trainer erstellen nach Beendigung des Trainings einen individuellen Entwicklungsbericht für jeden Teilnehmer, welchen die Schulen, das Jugendamt bzw. die Jugendgerichtshilfe erhält.

 

 

Trainerprofil

 

Das Anti-Gewalt-Training wird von einen Antigewalttrainer und einem Coach, je nach Gruppenstärke auch von drei Fachkräften, durchgeführt.

Antigewalttrainer mit eigenem Migrationshintergrund, insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz nach § 8a SGB VIII, Übungsleiter im Breitensport (c Lizenz), verschiedene Tätigkeiten in pädagogischen Einrichtungen, Ausbilder im Bereich der Jugendbildung und Erzieher

 

 

Räumlichkeiten

 

Das Anti-Gewalt-Training wird im Gruppenraum unseres Hauses und an der Universität Lüneburg durchgeführt.

Die Kosten des Anti-Gewalt-Trainings orientieren sich an den aktuellen Fachleistungsstundensatz.

 

 

Leistungsbereiche

 

-Die Planung des Kursablaufes auf der inhaltlichen und organisatorischen Ebene

-Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Kursabende

-Die Teilnahme an Anleistungs- und Auswertungsgesprächen

-Die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung des Kurses

-Die enge und zeitnahe Kooperation mit den Kooperationspartnern

(Bewährungshilfe, Soziale Dienst etc.)

-Eine schriftliche Rückmeldung über erfolgte Teilnahme

 

 

Leistungen im Bereich Organisation, Verwaltung und Leitung

 

-Fachliche Anleitung und Auswertung

-Supervision

-Abklärung organisatorischer Fragen

-Außenvertretung

-Inhaltliche Weiterentwicklung und Ausgestaltung des Konzeptes

-Leistungsbeschreibung und Kostenkalkulation

-Abrechnung und Kostenrechnung

 

 

Qualität des Leistungsangebotes und Qualifikation des Personals

 

Die Qualität der Leistungen und deren Weiterentwicklung werden durch die beschriebenen Rahmenbedingungen gesichert. Hervorgehoben wird:

Jahrelange Erfahrung des Trägers in der Arbeit mit auffälligen und straffälligen jungen Menschen und bei der Durchführung von Trainingskursen aller Art.

Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Kurse durch jeweils 2 erfahrenen Fachkräften. Mitarbeit in der Jugendhilfe e.V. Lüneburg, Deutsche Angestellten Akademie Hamburg, Jugendzentrum und Grundschule Adendorf und der Stadtteilschule Neugraben Hamburg. Regelmäßige Anleitungs-/Fallbesprechungen, Fortbildung und Supervision für die hauptamtlich, eherenamtlichen angestellten sozialpädagogischen Fachkräfte.

 

 

Erforderliche sächliche und personelle Ausstattung

 

Betriebsstätte ist die Huderstraße 32a 21357 Bardowick

Büro für Trainer und Leitung

Kopierer, Telefon, Fax, PC

Gruppenraum mit Flip-Chart, Videoanlage mit Kamera, Arbeitsmaterialien

Sportausrüstung

 

 

Voraussetzungen zur Leistungserbringung

 

-Bereitschaft zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme

-Veränderungsinteresse an der eigenen Gewaltproblematik

-Eignung und Motivation werden in einem Vorgespräch geprüft

-Bewilligung der Kostenübernahme muss vorliegen.

Video - LZ Bericht JuTu Jugend Tugend e.V.
Video - JuTu for Street- Anfang unserer Arbeit- Lüneburg ** Kreideberg** 2012
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